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Beamter

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Beamter Artikel

Ein Beamter ist ein vom Staat oder einem sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung beschäftigter Mitarbeiter, der einen (vom Angestellten oder Arbeiter) abweichenden Status trägt. Dieser Beamtenstatus - auch als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis genannt - ist in verschiedenen Ländern und in dem Bund unterschiedlich geregelt. Das Dienstverhältnis wird durch Ernennung (Urkunde) begründet, nicht wie bei Angestellten oder Arbeitern durch Vertrag.

Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zu dem Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen. == Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland ==

Die deutschen Beamten haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und daraus eine Beschränkung ihrer Bürger- und Arbeitnehmerrechte (z.B. kein Streikrecht, keine Tarifrecht). Sogar das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte eingeschränkt. Ferner bestehen Verhaltenpflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Beamtentums nicht zu gefährden. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein. Dies spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle, da das Gehalt vom Gesetzgeber festgelegt wird, und daher auch pauschal gekürzt werden kann. Problematisch ist die Höhe der Besoldung insbesondere für Beamte unterer Besoldungsgruppen, die eine Familie zu versorgen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist sogar eine Bezahlung, die lediglich 15 Prozent über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als angemessen zu beurteilen.== Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten ==

Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung sowie Absolvierung einer Probezeit und Wartezeit auf Lebenszeit ernannt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beamter kann nicht kündigen, er muss seine Entlassung beantragen.

Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit, zu dem Beispiel bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt.

Es gibt in Deutschland verschiedene Laufbahnen:

  1. Einfacher Dienst
  2. Mittlerer Dienst (i. d. R. wird ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss gefordert)
  3. Gehobener Dienst (i. d. R. ist ein Fachhochschulstudium Voraussetzung)
  4. Höherer Dienst (i. d. R. ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium Voraussetzung)

Die Ausbildung für den einfachen und mittleren Dienst findet i. d. R. an Studieninstituten und ähnlichen verwaltungsinternen Einrichtungen statt. In dem gehobenen Dienst ist eine Ausbildung an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung der Regelfall. Parallel findet die praktische Ausbildung in der jeweiligen Einstellungsbehörde statt. Für den höheren Dienst werden Absolventen der öffentlichen Hochschulen eingestellt.

Buch-Tipp: Bekenntnisse eines Economic Hit Man. Unterwegs im Dienst der Wirtschaftsmafia Spannender "eye-opener" mit Niveauschwankung John Perkins Buch ist zweifelsohne spannend und flüssig geschrieben. In 35 Kapiteln schildert der Autor seine Arbeit über 4. 5 Jahrzehnte. Er schildert, wie er mithalf, Drittweltnationen in die Schuldenfalle zu befördern und anschliessend der schamlosen Ausbeutung (überwiegend seitens der Vereinigte Staaten Amerika) zu unterziehen....

Das deutsche Beamtentum in dem Wandel

Die Kommunen, insbesondere in dem Osten Deutschlands, beschäftigen stets weniger Beamte. Ob die Einstellung von Angestellten anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist umstritten. Studien sind in dieser Frage zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen. Zu dem einen muss der Dienstherr für seine Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, sondern lediglich die als kostensparend geltende Beihilfe in dem Krankheitsfall finanzieren, zu dem anderen sind stetig steigende Pensionslasten zu verzeichnen, für welche bisher nach überwiegender Meinung keine ausreichend hohen Rückstellungen geleistet werden.

Buch-Tipp: Der Dienst der Engel diesseits und jenseits. Erlebnisse einer Krankenschwester Einfühlsam geschrieben. Ein sehr einfühlsames, hoffnungsvolles Buch, für alle, die einen geliebten Menschen verloren haben, und sich bislang noch nicht mit der Frage des Weiterlebens nachdem Tod beschäftigt haben. Keine esoterische Vorkenntnisse sind vonnöten, das Buch ist einfach zu lesen. Man möge sich nicht an der teilweise altmodischen...

Keine Beamten: Richter und Soldaten

Obwohl es - in Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse - gewisse Ähnlichkeiten gibt, sind Richter und Soldaten keine Beamten. Ihr Status unterliegt jeweils eigenen Bestimmungen.== Geschichte des Beamtentums ==

Die Ursprünge des Beamtentums liegen in dem alten Ägypten. Auch in den orientalischen Staaten der Antike und in dem Römischen Reich gab es bereits Beamte. In dem Gegenzug für ihre unbedingte Treue übernahm ihr Dienstherr die Verpflichtung, sie lebenslang angemessen zu unterhalten. Ein wesentliches Merkmal auch des modernen Beamtentums wurde damit bereits in dem 3. Jahrtausend v. Chr. entwickelt. Als ein weiteres prägendes Merkmal ist die hierarchische Ordnung des Beamtenstums zu bezeichnen, die sich bis heute weitgehend erhalten hat. Die frühen Beamten waren zudem einem absoluten Herrscher verpflichtet. Ca. in Griechenland war bereits die heute verbreitete Verpflichtung der Beamten auf Staat und Gesetz bekannt.

Vorläufer der heutigen Beamten waren die Fürstendiener in dem Europa des ausgehenden Mittelalters. Friedrich II. verfügte 1231 eine Neuordnung des Beamtentums. Damit wurde erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt, deren Beamte bei guter Besoldung einer umfassenden Kontrolle und besonderen Gehorsamspflichten unterworfen waren.

Erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist das europäische Beamtentum dem Staat und dem Gesetz verpflichtet. Wesentlich für die Entstehung des modernen Beamtentums waren die Auswirkungen der Französischen Revolution.

Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In dem Dritten Reich wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch Menschenrechtsverletzungen und andere verbrecherische Maßnahmen von einer Vielzahl an sog. Schreibtischtätern mit getragen oder immerhin geduldet wurden. Prof. Robert D' Harcourt, der diese Vorgänge in dem Auftrage der Alliierten behandelte, stellte dazu fest: "Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings in dem Unrecht genauso wie in dem Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen."

Nach 1945 war das Beamtentum unter alliierter Kontrolle zunächst abgeschafft. Ein großer Teil der zunächst entlassenen Beamten, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus Dienst taten, wurde - wie in vielen anderen Berufszweigen - wieder eingestellt, da man ansonsten den Personalbedarf nicht decken konnte.

Das Berufsbeamtentum wurde in der Bundesrepublik per Gesetz in dem Juli 1950 wieder eingeführt.

In der DDR wurde das Beamtentum nicht eingeführt. Auch in den heutigen neuen Bundesländern ist der Anteil der Beamten weitaus kleiner, als in dem Bereich der alten Bundesrepublik.

Die Geschichte des österreichischen Beamtentums ist in manchen Grundzügen jener des deutschen vergleichbar. Sonderentwicklungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, führten dennoch zu sozialhistorisch bemerkenswerten Differenzierungen. Ungefähr ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts besteht ein Berufsbeamtentum in dem gegenwärtigen Wortsinn. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780-1790 (Reformen Kaiser Josephs II. - "Hirtenbrief" von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik). In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum seitens der Politik demoliert: Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung, Restriktionen bei der Pragmatisierung (Unkündbarkeitstellung, Beamter auf Lebenszeit) und bevorstehende dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen (2004) werden das österreichischen Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfogestaaten der k.u.k. Monarchie nachgetrauert wird und das ein multiethnisches, mitteleuropäisches Integrationsinstrument ersten Ranges war, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.

Buch-Tipp: Der MDK, Mit dem Gutachter eine Sprache sprechen Sehr hilfreiches Buch Dieses Buch eignet sich hervoragend für alle Personen die Ihren Beruf ernst nehmen und ein wenig bewegen wollen. Für angehende Alten- und Krankenpflege Fachwirte sehr empfehlenswert. Umfassendes Fachwissen wird in verständlichen Worten vermittelt. Sehr angenehm ist auch der kritische Ton mit dem manche Ungereimtheit des...

Siehe auch

Nichtakademische Titel, Beamtenbeleidigung== Weblinks ==


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